Braucht jede Website einen Cookie-Hinweis?

Nahezu alle kommerziellen Webseiten verwenden Cookies für unterschiedliche Zwecke und Funktionen. Jahrzehnte lang gab es große Verwirrungen und Unklarheiten, was den Umgang mit Cookies für deutsche Webseitenbetreiber betraf. Mittlerweile sind die Regelungen klar definiert.

Im Mai 2020 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) dann ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches sich auf die konkrete Ausgestaltung der Einwilligung bei Cookies bezog. Spätestens seit dieser Bestätigung müssen alle Webseiten einen sogenannten Cookie-Hinweis einbinden, ausgenommen von dieser Regelung sind nur Webseiten, die ausschließlich technisch notwendige Cookies verwenden. Doch was ist eigentlich der Hintergrund dieser Entscheidung?

Jahrelanger Rechtsstreit

Hintergrund der Pflicht zum Cookie-Hinweis ist ein langer Rechtsstreit und Überschneidungen von Gesetzen auf EU und Bundesebene. Bereits 2009 beschloss die EU die sogenannte Cookie-Richtlinie, die Webseitenbetreiber dazu verpflichtete, sich an bestimmte Regelungen zu halten, sofern sie auf ihrer Webseite Cookies verwenden. 2014 mahnte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Gewinnspielanbieter Planet 49 ab, da dieser sich nicht an die EU-Richtlinie hielt.

Im konkreten Fall ging es darum, ob Seitenbesucher der Nutzung von Cookies aktiv zustimmen müssen oder nicht. Planet 49 nutzte auf seiner Webseite eine Checkbox, auf welcher verwendete Cookies bereits angekreuzt waren und Nutzer mit einem Klick auf OK der Nutzung dieser Cookies zustimmen konnten um auf die Seite zu gelangen. Dies sei seit 2009 nicht mehr zulässig, vielmehr dürfte in der Checkbox ausschließlich das Feld bei technisch notwendigen Cookies vorausgefüllt sein. Die Häkchen bei allen anderen Cookies müsse der Nutzer selber bestätigen. Planet 49 berief sich daraufhin auf das deutsche Telemediengesetz (TMG), welches das Verwenden von Cookies, etwa zur Profilerstellung durchaus erlaubt, solange der jeweilige Nutzer dem nicht widerspricht. Im Oktober 2019 entschied der EuGH letztlich gegen das TMG und führte an, dass Deutschland die Vorgaben der Cookie-Richtlinie nicht korrekt umgesetzt habe. Mit der Entscheidung des BGH von 2020 steht nun fest, dass kommerzielle Webseitenbetreiber in Deutschland sich an die Vorgaben der Cookie-Richtlinie halten müssen.

Was genau besagt die Cookie-Richtlinie?

Die Cookie-Richtlinie unterscheidet zwischen technischen Cookies, die für die Funktionen einer Webseite essenziell sind und solchen, die zusätzliche Daten erheben, also technisch nicht zwingend erforderlich sind. Ohne vorherige Zustimmung des Nutzers dürfen nach der Cookie-Richtlinie ausschließlich technisch notwendige Cookies genutzt werden. Technisch nicht notwendige Cookies benötigen eine aktive Zustimmung des Nutzers. Nutzer müssen diesbezüglich mit einem Cookie Hinweis über alle Details der verwendeten Cookies aufgeklärt werden. Im nachfolgenden Link finden sich zusätzliche Informationen zum Cookie Hinweis.

Die Antwort ist also ja. Jede Webseite, benötigt einen Cookie-Hinweis. Auch Seitenbetreiber, die ausschließlich technisch notwendige Cookies verwenden müssen ihre Seitenbesucher mit einem entsprechenden Hinweis auf diesen Umstand aufmerksam machen, bevor ihnen der Zugang zur Seite gewährt wird. Bei einem Verstoß drohen hohe Strafen, jeder Webseitenbetreiber sollte sich also intensiv mit der Cookie Richtlinie auseinandersetzen und entsprechende Maßnahmen einleiten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert